Ergonomie an der Kasse - Gestaltungsprinzipien
AutorIN
MagaBettina Gross
BMWA, Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion
Abteilung Technischer Arbeitnehmerschutz
post@iii2.bmwa.gv.at
Zur räumlichen richtigen Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen sowie der Anordnung der Waren, Geräte und Bedienteile werden anthropometrische Daten (Maßverhältnisse des menschlichen Körpers und deren exakte Bestimmung) herangezogen. Da Kassiertätigkeit meist von Frauen ausgeführt wird, werden die Daten von Frauen zur Beurteilung herangezogen (ÖNORM A 5910/2004).
Quelle: „Design and Ergonomics of Check Outs (Kassenarbeitsplätze)“,
Ausgabe 2006, Verlag: Österreichisches Normungsinstitut
Anthropometrie
- Sicht- und Greifgeometrie
- Bewegungsräume und Bewegungsfreiräume
- Freiraum für Ausgleichsbewegungen
- Körperhaltungen im Stehen und im Sitzen.
Die statistische Aufbereitung der Körpermessdaten erfolgt in Perzentilen .
Wesentlich für die Tätigkeiten am Kassenarbeitsplatz sind:
- 5. Perzentil : Kennwertfür KLEIN - nur 5% kleiner = Erreichbarkeitsmaß, z.B. Greifräume für Waren, Geräte und Bedienteile
- 95. Perzentil: Kennwert für GROSS - nur 5% größer = Innenmaß, z.B. Beinfreiraum (Kassenunterbau), Freiraum in der Kassenbox
- 50. Perzentil: Maß für die überwiegende Nutzung durch unterschiedliche Gruppen von Personen, z.B. Türklinken, Schalter.
Arbeitsflächenhöhen
optimale Gestaltung ca. 5 cm unter Ellenbogenhöhe.
Zusätzlich von der durchschnittlichen Arbeitsflächenhöhe der Waren bestimmt (je höher die Waren - umso niedriger die Arbeitsflächenhöhe). Arbeitsflächenhöhe
- für Steh-Sitzkassen und Stehkassen
günstig: 88 - 93 cm, tolerierbar - ab 85 cm für Frauen, bis 95 cm für Männer - für Sitzkassen
günstig: 75 - 78 cm, tolerierbar - 72 - 81 cm.
Beinfreiräume
- für Steh-Sitzkassen und Sitzkassen:
Höhe: mind. 65 cm; Breite: mind. 58 cm - für Stehkassen:
Fußraumtiefe: 42 cm (mit Stehhilfe) und 21 cm (ohne Stehhilfe).
Greifräume
gemessen ab Arbeitsflächen-Vorderkante
- kleinermaximaler Greifraum (häufige Tätigkeiten)
Greifraumtiefe im Stehen: 45 cm
Greifraumtiefe im Sitzen bzw. für das Steh-Sitzen: 30 cm - großer maximaler Greifraum (seltenere Tätigkeiten)
Greifraumtiefe im Stehen: 57 cm
Greifraumtiefe im Sitzen bzw. für das Steh-Sitzen: 42 cm.
Zugangsbreite zur Kassenbox
- mind. 60 cm - falls Begrenzungen bis oder über Schulterhöhe reichen oder für Doppelkassentische
- mind. 50 cm - falls Begrenzungen nur bis zur Hüfthöhe reichen, z.B. Einzel- oder Tandemkassentische.
Kassen-Arbeitsstühle
- drehbar
- ohne Armlehnen
- fünfstrahliges Untergestell auf Rollen
- verstellbar in der Sitzflächenhöhe und Rückenlehnenneigung.
Stehhilfen
- höhenverstellbar: ca. 65 - 80 cm
- Tiefe der Sitzfläche: ca. 15 cm.
Fußstütze, Fußauflage
- erforderlich bei Sitz- und Steh-Sitzkassen mit nicht höhenverstellbarer Arbeitsfläche
- Höhenverstellbereich mind. 14 cm
- Neigungsverstellung mind. 0°-20°
- Tiefe mind. 35 cm.
Scanner
- Festinstallierte horizontale Scanner
Lesefeldmitte innerhalb des kleinen maximalen Greifraumes. - Bi-Optical-Scanner
Lesefeld-Vorderkante mind. innerhalb 22 cm Tiefe von der Arbeitsflächen-Vorderkante, max. 25 cm. - Handscanner
in Armreichweite; für sperrige Waren, z.B. in Baumärkten.