Ergonomie an der Kasse - Gestaltungsprinzipien

AutorIN



MagaBettina Gross
BMWA, Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion
Abteilung Technischer Arbeitnehmerschutz
post@iii2.bmwa.gv.at

Zur räumlichen richtigen Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen sowie der Anordnung der Waren, Geräte und Bedienteile werden anthropometri­sche Daten (Maß­verhältnisse des menschlichen Körpers und deren ex­akte Bestimmung) herangezogen. Da Kassiertätigkeit meist von Frauen ausgeführt wird, werden die Daten von Frauen zur Beurteilung herangezogen (ÖNORM A 5910/2004).


Quelle:Design and Ergonomics of Check Outs (Kassenarbeitsplätze)“,
Ausgabe 2006, Verlag: Österreichisches Normungsinstitut

Anthropometrie

  • Sicht- und Greifgeometrie
  • Bewegungsräume und Bewegungsfreiräume
  • Freiraum für Ausgleichsbewegungen
  • Körperhaltungen im Stehen und im Sitzen.

Die statistische Aufbereitung der Körpermessdaten erfolgt in Perzentilen .

Wesentlich für die Tätigkeiten am Kassenarbeitsplatz sind:

  • 5. Perzentil : Kennwertfür KLEIN - nur 5% kleiner = Erreichbarkeitsmaß, z.B. Greif­räume für Waren, Geräte und Bedienteile
  • 95. Perzentil: Kennwert für GROSS - nur 5% größer = Innenmaß, z.B. Beinfreiraum (Kassenunterbau), Freiraum in der Kassenbox
  • 50. Perzentil: Maß für die überwiegende Nutzung durch unterschiedliche Gruppen von Personen, z.B. Türklinken, Schalter.

Arbeitsflächenhöhen

optimale Gestaltung ca. 5 cm unter Ellenbogenhöhe.

Zusätzlich von der durchschnittlichen Arbeitsflächenhöhe der Waren bestimmt (je höher die Waren - umso niedriger die Arbeitsflächenhöhe). Arbeitsflächenhöhe

  • für Steh-Sitzkassen und Stehkassen
    günstig
    : 88 - 93 cm, tolerierbar - ab 85 cm für Frauen, bis 95 cm für Männer
  • für Sitzkassen
    günstig
    : 75 - 78 cm, tolerierbar - 72 - 81 cm.

Beinfreiräume

  • für Steh-Sitzkassen und Sitzkassen:
    Höhe: mind. 65 cm; Breite: mind. 58 cm
  • für Stehkassen:
    Fußraumtiefe: 42 cm (mit Stehhilfe) und 21 cm (ohne Stehhilfe).

Greifräume

gemessen ab Arbeitsflächen-Vorderkante

  • kleinermaximaler Greifraum (häufige Tätigkeiten)
    Greifraumtiefe im Stehen: 45 cm
    Greifraumtiefe im Sitzen bzw. für das Steh-Sitzen: 30 cm
  • großer maximaler Greifraum (seltenere Tätigkeiten)
    Greifraumtiefe im Stehen: 57 cm
    Greifraumtiefe im Sitzen bzw. für das Steh-Sitzen: 42 cm.

Zugangsbreite zur Kassenbox

  • mind. 60 cm - falls Begrenzungen bis oder über Schulterhöhe reichen oder für Doppel­kassentische
  • mind. 50 cm - falls Begrenzungen nur bis zur Hüfthöhe reichen, z.B. Einzel- oder Tan­demkassentische.

Kassen-Arbeitsstühle

  • drehbar
  • ohne Armlehnen
  • fünfstrahliges Untergestell auf Rollen
  • verstellbar in der Sitzflächenhöhe und Rückenlehnenneigung.

Stehhilfen

  • höhenverstellbar: ca. 65 - 80 cm
  • Tiefe der Sitzfläche: ca. 15 cm.

Fußstütze, Fußauflage

  • erforderlich bei Sitz- und Steh-Sitzkassen mit nicht höhenverstellbarer Arbeitsfläche
  • Höhenverstellbereich mind. 14 cm
  • Neigungsverstellung mind. 0°-20°
  • Tiefe mind. 35 cm.

Scanner

  • Festinstallierte horizontale Scanner
    Lesefeldmitte innerhalb des kleinen maximalen Greifraumes.
  • Bi-Optical-Scanner
    Lesefeld-Vorderkante mind. innerhalb 22 cm Tiefe von der Arbeitsflächen-Vorderkante, max. 25 cm.
  • Handscanner
    in Armreichweite; für sperrige Waren, z.B. in Baumärkten.